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In der 12. Klasse wird das Fach Recht in beiden Halbjahren im Umfang von jeweils 2 Stunden pro Woche unterrichtet. Im ersten Halbjahr werden zwei Klassenarbeiten geschrieben, im zweiten nur eine. Recht ist kein schriftliches Prüfungsfach, kann aber mündlich geprüft werden.
Ausgangspunkt für den Unterricht sind Ihre vielfältigen Rechtserfahrungen aus dem Privat- und Alltagsbereich und Ihre detaillierten Kenntnisse aus dem Berufsschulunterricht und der betrieblichen Praxis während ihrer Ausbildung bzw. Ihres Praktikums. Ihre Erfahrungen und Vorkenntnisse werden aufgegriffen, vertieft und zu einem systematischen und strukturierten Wissen geformt. Dabei werden die Grundzüge der rechtswissenschaftlichen Arbeitsweise vermitteln. Am Ende des Unterrichts sollen Sie sich eigenverantwortlich zu Rechtsproblemen äußern und Stellung beziehen können.
Unterrichtsinhalte sind: